Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI

Vielleicht haben Sie schon von dem Begriff "Entlastungsbetrag" gehört, dabei handelt es sich um einen monatlichen Betrag von 131,-€ dem jeden Pflegebedürftigen Menschen zusteht ab Pflegegrad 1.

Leider wissen viele gar nicht vom Entlastungsbetrag, dabei ist es eine tolle Möglichkeit, Unterstützung im Haushalt oder Alltag zu erhalten, ohne dabei eine große finanzielle Belastung einzugehen.

Genutzt werden darf der Betrag unter anderem für Angeboten zur Unterstützung im Alltag zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie zum Beispiel:

  • Einkaufshilfe
  • Alltagsbegleitung
  • Haushaltshilfe (Fensterputzer, Reinigungskraft, Gärtner)
  • Stundenweise Betreuung

 

Als zertifizierter Anbieter dürfe wir für Sie direkt mit der Pflegekasse abrechnen, Sie müssen also nicht erst in Vorleistung gehen sondern wir erledigen das für Sie! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für weitere Informationen oder vereinbaren Sie direkt einen kostenlosen Beratungstermin:

 

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